Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Mädchen und Jungen

Am Wochenende fanden die Nationale Ausscheidungen der Mädchen und Jungen in den Alterklassen AK 14, 16 und 18 statt. Vom GVSH waren 6 Mädchen und 8 Jungen am Start. Hiervon qualifizierten sich 4 Mädchen und 3 Jungen zur Deutschen Meisterschaft und zwar:

AK 14 Jungen: Carlos Delfs (GC Altenhof - Platz 6) und Alexander Hoffmeister (GC Altenhof - Platz 41)
AK 18 Jungen: Mattis Hohm (GC Kitzeberg - Platz 18)
AK 16 Mädchen: Greta Levecke (GC Kitzeberg - Platz 33)
AK 18 Mädchen: Julia Bäumken (GC Altenhof - Platz 6), Mia Lena Hoffman (GC Altenhof - Platz 23) und Victoria Hoffmeister (GC Altenhof - Platz 27).

Die qualifizierten Spieler/innen melden sich bis zum 17. August 2021 bis 12:00 Uhr nur online auf  https://www.golf.de/publish/dgv-sport/dgv-turnierkalender für die Deutsche Meisterschaft der Jungen und Mädchen in den verschiedenen Altersklassen an.

Mannschaftsmeisterschaft von SH

Am 3./4. Juli fand die GVSH Mannschaftsmeitschaften in 11 Klassen auf 7 Golfanlagen mit knapp 440 Spieler/innen statt.


Der GC Altenhof verteidigt seinen Titel durch einen Sieg im Stechen gegen den GC am Sachsenwald.

Die Ergebnisse finden Sie HIER.

GVSH Meisterschaften in den AK 30 , 50 und 65

Am 26. und 27. Juni fand die GVSH Meisterschaft der AK 30 im Förder GC Glücksburg statt und im GC Husumer Bucht trugen die AK 50 und 65 ihre Meisterschaft aus.


AK 30 Damen - v.l. Anna Bejeuhr, Stefanie Sperber, Carola Patzig


AK 30 Herren - v.l. Broder Fischbach, Philipp Geil, Dr. Jan-Ove Nissen

GVSH Meisterin der Damen AK 30 wurde Anna Bejeuhr vom GC Lohersand nach Runden von 73 und 76 Schlägen vor Stefanie Sperber (GC Gut Glinde) und Carola Patzig (G&CC Hohwachter Bucht). Bei den Herren nutze Broder Fischbach seinen Heimvorteil und gewann mit 5 Schlägen Vorsprung nach Runden von 71 und 74 Schlägen vor Philipp Geil (GC an der Schlei) und Titelverteidiger Dr. Jan-Ove Nissen (GC Altenhof).



AK 50  - v.l. Britta Cohrs, Meike Matthes, Dagmar Schulz, Dr. Martin Ackherhans, Guido Pusch, Michael Zieseniss

In der AK 50 der Damen gewann Dagmar Schulz (GC Großensee) nach Runden von 78 und 77 Schlägen mit einem Schlag vor Britta Cohrs vom ausrichtenden GC Husumer Bucht und Meike Matthes (GC Schloss Breitenburg). Dr. Martin Ackerhans vom GC Sylt gewann mit 6 Schlägen Vorsprung (76 + 73) vor Guido Pusch (GC Gut Halseldorf) und Michael Zieseniss (GC Lohersand).


AK 65 Damen - v.l. Adelheid Müller, Brigitte Dedekind, Monika Capell


AK 65 Herren - v.l. Clive Smailes, Stephen Arnold, Dr. Jens-Hinrich Schultz

Die AK 65 der Damen musste im Stechen zwischen Brigitte Dedekind (GC Altenhof) und Titelverteidigerin Adelheid Müller (MHGC Aukrug) entschieden werden, nachdem beide Spielerinnen 180 Schläge für die 36 Löcher benötigt hatten. Es setzte sich Brigitte Dedekind im Stechen auf dem 1. Extra Loch durch. Dritte wurde Monika Capell (GC Gut Waldhof). Bei den Herren siegte Stephen Arnold (GC Timmendorfer Strand) vor Titelverteidiger Dr. Jens-Hinrich Schultz (G&CC Gut Bissenmoor) und clive Smailes (G&CC Brunstorf).

Startlisten GVSH Meisterschaft AK 30 50 65

Die GVSH Meisterschaft AK 30 der Damen und Herren findet am 26./27. Juni im Förde GC Glücksburg und die Ak 50/65 Meisterschaft im GC Husumer Bucht. Die Spielvorgaben in den Startlisten sind nun korrekt errechnet.

Die Startliste GVSH Meisterschaft AK 30 ist Online.
Die Startliste GVSH Meisterschaft AK 50 ist Online.
Die Startliste GVSH Meisterschaft AK 65 ist Online.

Bitte beachten Sie:

- Die Testpflicht für Golf ist aufgehoben.

- Zuschauer und Caddies sind erlaubt.

- Es gilt das Hygiene Konzept der ausrichtenden Golfanlage.

- Die Kontaktdaten der Teilnehmer (Spieler und Caddies) sind wie bisher auf dem Kontaktformular zu erheben. Nur wenn der ausgefüllter Kontaktbogen dem Sekretariat vorgelegt wird, gibt das Sekretariat die Scorekarte an den Spieler heraus und dieser kann am Wettspiel teilnehmen.

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft

Am 14. Juni 2021 trat eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Sie ist gültig bis zum 27. Juni 2021. Die Infektionsdynamik in Schleswig-Holstein konnte in den vergangenen Wochen deutlich gebremst werden, somit wurden weitere Öffnungsschritte möglich. Für unseren Golfsport im Bundesland gibt es daher u.a. folgende positive neue Nachrichten:

Die Testpflicht für Golf im Außenbereich ist aufgebhoben.

Bei Sportwettbewerben ist wie bisher ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.

Bei „normalem“ Spielbetrieb ohne Wettbewerb im Außenbereich muss nun kein Hygienekonzept mehr erstellt werden und müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden nicht mehr erhoben werden.

Bei Sportveranstaltungen und Wettbewerben im Außenbereich gilt eine Obergrenze von 1.000 Personen, wobei Zuschauerinnen und Zuschauer in der Obergrenze von 1.000 Personen enthalten sind und Geimpfte und Genesene mitgezählt werden.
     - Für Zuschauerinnen und Zuschauer (bei Training oder Wettbewerb) gelten die §§ 5 bis 5c der Verordnung.
       Für Golf gilt § 5b: Sportwettbewerb mit Stehplätzen und wechselnden Zuschauerinnen/ Zuschauern (Veranstaltung mit Marktcharakter):
     - Zuschauer haben eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
     - Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist auch durch eine angemessene Anzahl an Ordnungskräften sicherzustellen.
     - Alkohol darf weder ausgeschenkt noch verzehrt werden.

 

Wichtige Links:

Aktuelle Landesverordnung: Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210611_pk_neueVO.html;jsessionid=07537A3BC2D6A0467B12BEC69618F2C2.delivery1-master

Veranstaltungsstufenplan des Landes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/2021/_veranstaltungsstufenkonzept.pdf;jsessionid=AFDEEEFCBB58EB4893DE194D0BFBC010.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3

FAQ-Seite Land: FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung: COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV 

Ergebnisse vom 12./13.6. und qualifizierte Spieler/innen

Update: Die für die Nationale Ausscheidung qualifizierten Mädchen und und Jungen in den AK 14, 16 und 18 finden Sie HIER.

Die Ergebnisse vom GVSH Pokal AK 30 im G&CC Gut Bissenmmoor, dem GVSH Pokal AK 50 und 65 im GC Brodauer Mühle sowie der Jugendmeisterschaft der Region Nord der Mädchen im GC Lohersand und Jungen im GC HH Ahrensburg liegen vor.

Sieger GVSH Pokal AK 30 Damen : Anna Bejeuhr (G&CC Gut Bissenmoor)  75
Sieger GVSH Pokal AK 30 Herren : Markus Petter (G&CC Gut Bissenmoor)  76

Sieger AK 30 v.l. Anna Bejeuhr, Markus Petter, Martino Morszeck

Sieger GVSH Pokal AK 50 Damen : Steffi Buhtz (GC Brodauer Mühle) 82
Sieger GVSH Pokal AK 50 Herren : Dr. Martin Ackerhans (GC Altenhof) 79

Sieger AK 50 v.l. Rainer Feddersen, Dr. Martin Ackerhans, Meike Matthes, Steffi Buhtz, Karen Gaus


Sieger GVSH Pokal AK 65 Damen : Brigitte Dedekind (GC Altenhof) 85
Sieger GVSH Pokal AK 65 Herren : Albin Kremsier (G&LC Gut Uhlenhorst) 82

Sieger AK 65 v.l. Stephen Arnold, Rimma Klippel, Brigitte Dedekind, Hermann Pfau, Monika Capell

Sieger Jugendmeisterschaft Region Nord Mädchen: Leonie Wulfers (Hamburger GC) 144 (69+75)
Sieger Jugendmeisterschaft Region Nord Jungen: Nico Kregler (HLGC Hittfeld) 139 (71+68)

v.l. Herbert Schmidt (Referee), Karin Edinger (GVSH Jugendwartin), Victoria Hoffmeister, Leonie Wulfers, Theresa Quasdorf, Wolfgang Stöhr (Referee)

Startlisten GVSH Pokal und Region Nord Meisterschaft der Mädchen

Die Startlisten für die GVSH Pokale AK 30, 50, 65 sowie die Jugendmeisterschaft der Region Nord der Mädchen sind Online.
Außerdem die aktualisierten Ausschreibungen und Kontaktbogen.

Bitte beachten Sie:

Alle Spieler/innen sind entweder genesen, verfügen über den vollen Impfschutz oder sind negativ auf Corona mit einem Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einem PCR Test (maximal 48 Stunden alt) getestet. Die Bescheinigung hierüber ist mit dem ausgefüllten GVSH Kontaktbogen (Erfassung der Kontaktdaten) unmittelbar nach Betreten der Golfanlage im Sekretariat vorzulegen. Dies gilt auch für Caddies beim GVSH Pokal AK 30, 50,65.

ACHTUNG: Spielerinnen und Spieler der Region Nord Meisterschaft benötigen sowohl am Samstag als auch am Sonntag einen aktuellen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einen PCR Test (maximal 48 Stunden alt)! 

Zuschauer sind nur erlaubt, wenn sich diese in eine Liste mit ihren Kontaktdaten eintragen. Es gelten für Zuschauer gemäß der aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung die §§ 5 bis 5c.

Ergebnisse DMM Qualifikation AK 14, 16, 18

Alle Ergebnisse von den Qualifikationsspielen der Mädchen finden Sie HIER

Alle Ergebnisse von den Qualifikationsspielen der Jungen finden Sie HIER

Ausschreibungen MP, DMM Qualifikaktion, Startlisten DMM

Die Ausschreibungen der GVSH MP AK 30, 50, 65, 70 wurden angepasst - siehe HIER.

Die Ausschreibungen DMM Mädchen AK 14, 16 im GC Großensee und AK 18 Jungen und Mädchen im GC Jersbek wurden der neuen Landesverordnung angepasst - siehe DMM Mädchen AK 14/16/18 und DMM Jungen AK 18.


Die Startlisten DMM Qualifikation der Mädchen AK 14 und AK 16 im GC Großensee  sind nun Online.Die Startlisten DMM Qualifikation der Mädchen und Jungen AK 18 im GC Jersbek sind nun Online.
Die Course-Handicaps (Spielvorgaben) der Spieler/innen sind korrigiert - Startlisten neu laden.

GVSH Corona-Update vom 01. Juni 2021

Die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) trat gestern, am 31. Mai 2021, in Kraft und wird mit Ablauf des 13. Juni 2021 außer Kraft treten (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html).

Der GVSH hat das Wochenende und den gestrigen Montag genutzt, um gemeinsam mit den Entscheidern in der Landesregierung und den Verantwortlichen des LSV eine Einordnung des neuen Verordnungstextes für den Golfsport (in den nächsten zwei Wochen) vorzunehmen.

 

Grundsätzlich gilt:

Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden.

- Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr.
- Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden.
- Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden (Umkleiden und Duschen).
- Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.
- Sportwettbewerbe/ Turniere ausschließlich mit Getesteten, Genesenen, Geimpften.
- Testpflicht nur bei Sportwettbewerben/ Turnieren. Keine Testpflicht beim „normalen“ Sporttreiben ohne Wettbewerbscharakter.

 

Sport im Außenbereich/outdoor – Obergrenze Teilnehmende:

- Bei der gleichzeitigen Sportausübung gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmenden.
- Bei gleichzeitiger Nutzung von mehreren Arealen gilt die Obergrenze von 250 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmendem vorhanden sind – eine Größenordnung die Golfanlagen einhalten.
- Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 250 ausschließlich getesteten Teilnehmenden.
- Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.

 

Hygienekonzept/Kontaktdaten

- Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.
- Bei Sportwettbewerben ist generell ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind zu erheben.

 

Testpflicht/ Vorlage eines negativen Testergebnisses

- Gültig sind
Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.

- Nicht gültig sind Selbsttests und „Spucktests“.
- Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

 

Vollständig geimpft/genesen

Vollständig geimpfte Personen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen nicht mitgezählt. Entsprechende Immunisierungsnachweise sind vorzulegen.

 

Datenschutz

Sofern Teilnehmende einen Test bzw. eine Immunisierung (vollständige Impfung oder Genesung) nachweisen müssen, reicht zur Kontrolle die Inaugenscheinnahme des Nachweises aus. Das Anfertigen von Kopien, Notizen oder Fotos ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig!

 

Veranstaltungen mit Sitzungscharakter

Innenraum/indoor
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Innenraum sind mit bis zu 125 Personen möglich.

- Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
- Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden
- Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz)
- Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,50 m)

Außenbereich/outdoor
Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im Außenbereich sind mit bis zu 250 Personen möglich.

- Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
- Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme am Sitzplatz)
- Platzierung von Einzelpersonen unter Einhaltung des Abstandsgebots (1,50 m)

 

Wichtige Links

 

Aktuelle Landesverordnung:

Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

 

Veranstaltungsstufenplan des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210527_veranstaltungsstufenplan.html


FAQ-Seite Land:

FAQ-Seite der Landesregierung


Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV

 

Bezüglich der daraus abzuleitenden Regelungen für die anstehenden Wettkämpfe auf Landes- bzw. Region Nord-Ebene werden die Spielführer sowie Jugendwarte der Golfclubs entsprechend in den nächsten Tagen gesondert informiert.

GVSH Corona-Update vom 17. Mai 2021

Die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) ist seit dem 17. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 6. Juni 2021 außer Kraft (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210511_Corona-BekaempfungsVO.html).

Lassen Sie uns gemeinsam den Inhalt, der sich mit dem Sport beschäftigt, zusammenfassen:

1. Auf die Sportausübung finden die ordnenden und einschränkenden Regelungen zu Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten, Veranstaltungen mit Marktcharakter, Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und Veranstaltungen im privaten Raum keine Anwendung (§ 11 Abs. I S.l i.V.m. § 5,5a, 5b, 5c, 5 d).

2. Die Durchführung von Amateurwettkämpfen ist nunmehr im Außenbereich wieder möglich. Auf diese Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume sind die ordnenden und einschränkenden Regelungen zur generellen Sportausübung nicht anwendbar (§11 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 2), sofern folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

- zwischen den teilnehmenden Mannschaften kann stets der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden,
- die einzelnen Mannschaften bestehen aus höchstens zehn Personen,
- alle Teilnehmer:innen sind getestet (wobei genesene und geimpfte Teilnehmer gleichgestellt sein müssen),
- insgesamt nehmen maximal 100 Personen an dem Wettbewerb teil (inklusive Trainer:innen und Betreuer:innen),
- Zuschauer:innen haben keinen Zutritt.

3. Neben der Einhaltung der vorstehend aufgeführten Regeln gilt (§ 11 Abs. 5 S.2 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 bis 5):

- Erstellung eines Hygienekonzepts.
- Erhebung der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen.
- Umsetzung der Konzepte und Empfehlung der Sportfach- und Dachverbände.

Des Weiteren ist wichtig, dass Gemeinschaftseinrichtungen (Umkleiden und Duschen) unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 genutzt werden können. Darüber hinaus unterliegt die Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnung einer ständigen Anpassung/ Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich auch regelmäßig auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.

Bezüglich der daraus abzuleitenden Regelungen für die anstehenden Wettkämpfe auf Landes- bzw. Region Nord-Ebene werden die Spielführer sowie Jugendwarte der Golfclubs entsprechend in den nächsten Tagen gesondert informiert.

Landesregierung aktualisiert Erlass: Das gilt bei einer Inzidenz über 100

 

Aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen. Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag. Liegt beispielsweise in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag. Die Maßnahmen enden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

 

Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen für den SPORT:

  • Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Spaziergänge, Joggen, Fahrradfahren und vergleichbare Individualbewegungsarten bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlagen. Diese sind ebenfalls ab 22 Uhr geschlossen zu halten.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung (Schnelltestzentrum) auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Selbsttests reichen nicht aus.

 

Welche weiteren Regelungen gibt es?

Die Landesregierung hat zudem eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen.

  • Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
  • Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.

 

Die Inzidenzahlen für die Kreise/ kreisfreie Städte im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen. Informationen, ob Ihr Sportverein von der Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ betroffen ist, erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern Ihres Kreises und/oder Ihrem Kreissportverband.

Die Auslegungen der Landesverordnung unterliegen derzeit einer ständigen Anpassung/Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich parallel auch auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.

Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Entscheidungen zu den ersten Turnieren (Stand: 20.04.2021)

Auf Ebene des GVSH:

Der erste Spieltag im GVSH Mannschaftspokal (ursprünglich 8.-10. Mai 2021) wird auf den Nachholspieltag (11.-13. September 2021) gelegt. Die für den ersten Spieltag eingeteilten Heimspielmannschaften behalten ihr Heimrecht. Über den zweiten Spieltag und weiteren Verlauf wird je nach Verordnungslage vor Pfingsten entschieden.

Der erste (24./25. April 2021) und zweite Spieltag (8./9. Mai 2021) der Jugendliga AK 12 fallen aus. Der GVSH hält dennoch nach wie vor an einer kompletten Austragung fest. Es wurden bereits mehrere flexible Modelle inklusive der Einbeziehung der Sommerferien durchgespielt. Eine weitere Entscheidung wird ebenfalls je nach Verordnungslage vor Pfingsten getroffen.

Der Spielführer-Cup und das Spiel Pros gegen Amateure (25. April 2021 in Travemünde) entfällt.

Auf Ebene der Region Nord:

Der erste (24./25. April 2021) und zweite Spieltag (8./9. Mai 2021) der Norddeutschen Jugend Liga (NDJL) fallen aus. Für Ersatztermine beider Spieltage haben wir ebenfalls verschiedene Möglichkeiten durchgespielt und werden je nach Verordnungslage über das weitere Vorgehen vor Pfingsten entscheiden.

Die erste Qualifikation zum Vorausscheid der Deutschen Einzelmeisterschaften (1./2. Mai 2021) der Jungen und Mädchen (Holm und Sachsenwald) wird abgesagt. Die Qualifikation zur Nationalen Ausscheidung erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt dann ausschließlich über die zweite Qualifikation (Ahrensburg und Lohersand am 12./13. Juni 2021).

Die Entscheidungen bezüglich der Durchführung der Verbandsliga trifft ausschließlich der DGV. Sie orientieren sich an den Regelungen des DGV zur DGL in der Oberliga Damen bzw. Landesliga Herren (Schreiben des DGV vom 10. März 2021 und 19. April 2021 – u. a. Übersicht mit möglichen Variationen zur Verdeutlichung der Variablen). Bitte kommunizieren Sie zu dem Zeitpunkt des jeweiligen Spieltages direkt mit dem DGV und informieren parallel den GVSH.

Auf Ebene der Deutschen Golf Liga:

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente zur Deutschen Golf Liga (DGL) wie Ausschreibungen, Ligagruppen, Heimspieltermine und Rundschreiben mit wichtigen Informationen zum Download.


Link zum DGL-Downloadcenter:
http://www.deutschegolfliga.de/index.cfm/main/page/downloadcenter

Aus- und Weiterbildungen im GVSH 2021

Wir planen den Neustart und Ihr könnt euch anmelden...

Wir, der GVSH ist optimistisch und geht davon aus, die folgenden Aus- und Weiterbildungen unter entsprechenden Hygienemaßnahmen durchführen zu können. Nachbesserungen, Verschiebungen bzw. Absagen sind möglich. Eine Gewähr gibt es aufgrund der nach wie vor unsicheren Pandemie-Lage und den damit einhergehenden Landesverordnungen nicht. 

 

GVSH Jugendbetreuer-Ausbildung 2021:
Am 10. April 2021 ist der 1. Präsenztag der GVSH Jugendbetreuer-Ausbildung 2021 im G&CC Brunstorf geplant. Lassen die Corona-Einschränkungen das nicht zu, wird an dem Tag stattdessen zunächst eine Videokonferenz durchgeführt. Bis zum Abschlusstag (Präsenz) der Ausbildung am 8. Mai 2021 im GC an der Schlei wird der Lehrstoff zusätzlich (oder bei Absage des 10. April in Brunstorf dann eventuell ausschließlich) online vermittelt.
Eine Anmeldung ist online noch bis zum Meldeschluss am 31. März 2021 möglich.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte >>>HIER<<<

 

GVSH Marshal Open 2021 mit Weiterbildung:
Am 17. April 2021 findet im GC Lohersand die GVSH Marshal Open 2021 über 9 Löcher und Weiterbildung statt.
Eine Anmeldung ist online noch bis zum Meldeschluss am 07. April 2021 möglich.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte >>>HIER<<<

 

GVSH C-Trainer-Weiterbildungen 2021:
Die erste Weiterbildung findet am 17. April 2021 im GC Gut Waldshagen statt.
Themen: „Kindgerechtes Mentaltraining und Aufgabenlernen“
Referenten: Hermann Breidbach und Jakob Voß
Eine Anmeldung ist online noch bis zum Meldeschluss am 07. April 2021 möglich.

Die GVSH C-Trainer Open 2021 über 9 Löcher mit anschließender Weiterbildung findet am 29. Mai 2021 im G&CC Hohwachter Bucht statt.
Referenten: Dr. Klaus Wewetzer und Dr. Axel Holst
Eine Anmeldung ist online noch bis zum Meldeschluss am 19. Mai 2021 möglich.

Weitere Einzelheiten zu den C-Trainer Weiterbildungen entnehmen Sie bitte >>>HIER<<<

Die Neue Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 06. März 2021 wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 01. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum Montag (08. März 2021) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Für den vereinsgebundenen Sport und damit auch den Golfsport konnten deutliche Lockerungen erreicht werden. Allerdings basieren diese auf den aktuellen Inzidenzzahlen, was konkret bedeutet, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden können, falls sich das Infektionsgeschehen verändert. Der GVSH bittet daher seine Golfanlagen, die entsprechenden Regelungen mit Vorsicht und Augenmaß umzusetzen.
 

Für den (Golf)sport in SH gilt nun:
1. Sportausübung ist allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich.
2. Außerhalb geschlossener Räume kann in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktfreier Sport betrieben werden.
3. Draußen können bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) kontaktfrei unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung in festen Gruppen Sport treiben.
4. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person).
5. Innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
 

Die Sportausübung in Anlagen außerhalb geschlossener Räume ist nur in einer der in den Nummern 1 bis 3 genannten Konstellationen möglich. Die Trainerinnen und Trainer sind dabei jeweils mit zu berücksichtigen, eine Erweiterung des zulässigen Personenkreises um Trainerinnen und Trainer ist nicht zulässig.

Soweit mehrere Personen auf einer Sportanlage getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht dabei nicht aus.

Für die Ausübung von Sport gelten zudem die allgemeinen Regelungen der Verordnung, insbesondere sind die Anforderungen des § 3 zur Schließung von Gemeinschaftsräumen, Lüften, Desinfektion etc. einzuhalten.

Die Öffnung der Pro-Shops unterliegt den Regelungen der Landesverordnung unter § 8 Einzelhandel. Sofern die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt, ist demnach ab dem 08. März 2021 die Öffnung auf eine Kundenzahl von einer Person auf zehn Quadratmeter beschränkt. Ein Hygienekonzept ist nach § 4 Absatz 1 zu erstellen. Die Möglichkeit zur Handdesinfektion ist im Eingangsbereich bereit zu stellen.

Veranstaltungen und Sitzungen bleiben für Sportvereine/Verbände weiterhin untersagt.

Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung.

Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

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