Lockerungen mit Augenmaß

Auszug Ergebnisse der Pressemitteilung der Landesregierung

Neue Perspektiven für Öffnungen ab dem 1. März

Bis wir eine neue Landesverordnung mit Details zu den weiteren Beschlüssen auch in Bezug auf Sportanlagen erhalten, müssen wir uns noch eine weitere Woche gedulden. Laut Landesverordnung zu Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 12. Februar 2021 wurde unter § 22 Absatz 2 die Angabe "14. Februar" durch die Angabe "21. Februar" und nun "28. Februar" ersetzt.  Die angepasste Verordnung gilt vom 22. bis 28. Februar 2021. Ab 1. März soll es weitere, bereits angekündigte Anpassungen geben. 

In einer am 11. Februar 2021 veröffentlichten Pressemitteilung nahm Ministerpräsident Daniel Günther aber bereits Bezug auf anstehende Lockerungen:

"Lockerungen kündigte der Ministerpräsident in Bezug auf die körpernahen Dienstleistungen an. So sollen ab dem 1. März nicht nur Friseure, sondern auch Nagelstudios in Schleswig-Holstein wieder öffnen können.

Darüber hinaus werde die Landesregierung die Sportstätten im Freien und in der Halle wieder öffnen. Beim gemeinsamen Sport gelten jedoch weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen. Demnach dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts gemeinsam oder mit einer weiteren Person Sport treiben.

Auch die Wildparks und Zoos dürfen, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder ihre Tore für Besucher öffnen - Spielplätze, Gemeinschaftsunterkünfte und Restaurants müssen jedoch geschlossen bleiben.

Hier die komplette Pressemitteilung auf der Seite der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210211_regierungserklaerung.html

 

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